BPatG, 29 W (pat) 506/10: Zur Schutzfähigkeit von Werbeslogans
Mit Beschluss vom 29.05.2010 entschied das
Bundespatentgericht über die Eintragungsfähigkeit
des Werbeslogans "SCHÜTZT WAS GUT IST" als Marke.
Zum
Sachverhalt: Das
Wort-/Bildzeichen
ist am 25. September 2008 zur
Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent-
und Markenamt (DPMA) geführte Register u. a. für
Waren der Klasse 16: (u. a. Papier, Pappe (Karton)
und Waren aus diesen Materialien, Verpackungsbehälter
und Verpackungsmaterial) angemeldet worden.
Das Patentamt hat die Anmeldung für die Klasse 16
wegen fehlender Unterscheidungskraft und
Freihaltebedürftigkeit zurückgewiesen, weil das
angemeldete Zeichen, welches aus einer allgemein
geläufigen, sprachüblich gebildeten deutschen
Wortfolge bestehe, den in Rede stehenden Waren eine
beschreibende und/oder werblich anpreisende Aussage
zuordne.
BGH, I ZR 92/08: DDR-Logo
Urteil vom 14.01.2010, siehe auch
Pressemitteilung 10/10 vom 15.01.2010
Amtliche
Leitsätze:
a) Auf der
Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte
Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung
"DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr
regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als
Produktkennzeichen auf.
b)
Eine durch eine
Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr
entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen
unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft
Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als
zurückgenommen gilt.
EuGH zu den Schranken des Patentschutzes bei Gensequenzen
Case C-428/08 - REFERENCE for a preliminary
ruling under Article 234 EC from the
Rechtbank’s‑Gravenhage (Netherlands)
Ist eine Gensequenz Gegenstand eines Patents,
erstreckt sich der Patentschutz nicht auf Material,
in dem die Gensequenz ihre Funktion, für die sie
patentiert wurde, nicht ausführen kann.
(Vorstehende Aussage ist kein
Entscheidungstenor (!), sondern meine persönliche
verallgemeinernde Interpretation des
Entscheidunginhalts)
Monsanto ist Inhaber des Europäische Patents
EP 0 546 090, dass Glyophosat-tolerante
5-Enolpyruvylshikimat-3-Phosphat Synthasen (EPSPS)
betrifft und u.a. in den Niederlanden validiert
ist.
Glyophosat ist ein nicht-selektiv wirkendes Herbizid,
dass EPSPS der Klasse I inhibiert, was den Tod der
behandelten Pflanzen zur Folge hat und von Monsanto
unter dem Markennamen 'Roundup' vermarktet wird.
Pflanzen jedoch, die die patentgemäßen Enzyme
enthalten, überleben die Roundup-Behandlung schadlos.
Monsanto hat die entsprechenden Gene in eine
Soja-Pflanze überführt und vermarktet diese als RR
(Roundup-Ready) Soja.
BGH, I ZR 88/08: Opel-Blitz II
Urteil von 14.01.2010.
Pressemitteilung 9/2010 vom 15.01.2010
hier.
In seiner am 29.06.2010 veröffentlichten
Entscheidung führt der Bundesgerichtshof aus,
dass die Benutzung des Opel-Blitzes (eingetragen
als Bildmarke u.a. für Spielzeug, Nr. 1157264) auf
einem Spielzeugauto die Funktionen der Marke,
insbesondere deren Herkunftsfunktion, nicht
beeinträchtigt. Die angesprochenen Verbraucher
verstünden das auf dem Modellauto angebrachte
Opel-Blitz-Zeichen nur als Abbildungsdetail der
Wirklichkeit und sähen darin keinen Hinweis auf
die Herkunft des mit dem Zeichen versehenen
Modellautos. Folglich liege keine
Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2
Nr. 1 MarkenG vor.
Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung
Urteil vom 29. April 2010
– I ZR 69/08 – Vorschaubilder
In einer Pressemitteilung informiert der BGH über
seine heutige Entscheidung in o.g. Fall, daß Google
nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch
genommen werden kann, wenn urheberrechtlich
geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer
Suchmaschine wieder-gegeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist
hier abrufbar.