BGH, I ZR 92/08: DDR-Logo
Urteil vom 14.01.2010, siehe auch
Pressemitteilung 10/10 vom 15.01.2010
Amtliche
Leitsätze:
a) Auf der
Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte
Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung
"DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr
regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als
Produktkennzeichen auf.
b)
Eine durch eine
Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr
entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen
unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft
Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als
zurückgenommen gilt.
BGH, I ZR 88/08: Opel-Blitz II
Urteil von 14.01.2010.
Pressemitteilung 9/2010 vom 15.01.2010
hier.
In seiner am 29.06.2010 veröffentlichten
Entscheidung führt der Bundesgerichtshof aus,
dass die Benutzung des Opel-Blitzes (eingetragen
als Bildmarke u.a. für Spielzeug, Nr. 1157264) auf
einem Spielzeugauto die Funktionen der Marke,
insbesondere deren Herkunftsfunktion, nicht
beeinträchtigt. Die angesprochenen Verbraucher
verstünden das auf dem Modellauto angebrachte
Opel-Blitz-Zeichen nur als Abbildungsdetail der
Wirklichkeit und sähen darin keinen Hinweis auf
die Herkunft des mit dem Zeichen versehenen
Modellautos. Folglich liege keine
Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2
Nr. 1 MarkenG vor.
Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung
Urteil vom 29. April 2010
– I ZR 69/08 – Vorschaubilder
In einer Pressemitteilung informiert der BGH über
seine heutige Entscheidung in o.g. Fall, daß Google
nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch
genommen werden kann, wenn urheberrechtlich
geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer
Suchmaschine wieder-gegeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist
hier abrufbar.