BGH, I ZR 92/08: DDR-Logo

Urteil vom 14.01.2010, siehe auch Pressemitteilung 10/10 vom 15.01.2010

Amtliche Leitsätze:
a)
Auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebrachte Symbole ehemaliger Ostblockstaaten (hier: Bezeichnung "DDR" und deren Staatswappen) fasst der Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen auf.

b) Eine durch eine Markenanmeldung begründete Erstbegehungsgefahr entfällt, wenn die Markenanmeldung wegen unterbliebener Zahlung der Anmeldegebühren kraft Gesetzes (§ 64a MarkenG, § 6 Abs. 2 PatKostG) als zurückgenommen gilt.

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BGH, I ZR 88/08: Opel-Blitz II

Urteil von 14.01.2010. Pressemitteilung 9/2010 vom 15.01.2010 hier.

In seiner am 29.06.2010 veröffentlichten
Entscheidung führt der Bundesgerichtshof aus, dass die Benutzung des Opel-Blitzes (eingetragen als Bildmarke u.a. für Spielzeug, Nr. 1157264) auf einem Spielzeugauto die Funktionen der Marke, insbesondere deren Herkunftsfunktion, nicht beeinträchtigt. Die angesprochenen Verbraucher verstünden das auf dem Modellauto angebrachte Opel-Blitz-Zeichen nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit und sähen darin keinen Hinweis auf die Herkunft des mit dem Zeichen versehenen Modellautos. Folglich liege keine Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vor.

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Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung

Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder
In einer Pressemitteilung informiert der BGH über seine heutige Entscheidung in o.g. Fall, daß Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wieder-gegeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist
hier abrufbar.