Urheberrecht
Google-Bildersuche keine Urheberrechtsverletzung
29. April 2010
Urteil vom 29. April 2010
– I ZR 69/08 – Vorschaubilder
In einer Pressemitteilung informiert der BGH über
seine heutige Entscheidung in o.g. Fall, daß Google
nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch
genommen werden kann, wenn urheberrechtlich
geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer
Suchmaschine wieder-gegeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung ist
hier abrufbar.