Patentverletzung

Verletzungshandlung
Jedem Dritten ist es verboten, ohne die Zustimmung des Patentinhabers die patentierte Erfindung zu benutzen. Unter Benutzung im Sinne des Gesetzes fällt die Herstellung eines patentgemäßen Erzeugnisses, dessen Anbieten und Veräußern, dessen Gebrauch sowie dessen Einfuhr und Besitz zu den genannten Zwecken. Ein patentiertes Verfahren (z.B. ein Herstellungsverfahren) darf weder angewendet noch zur Anwendung angeboten werden; das durch das Verfahren unmittelbar hergestellte Erzeugnis ist ebenfalls geschützt.
Eine verbotene Benutzungshandlung liegt vor, wenn die patentierte Erfindung wortsinngemäß (d.h. unmittelbar) benutzt wird sowie auch dann, wenn die Benutzung lediglich Mittel umfasst, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen (äquivalente bzw. mittelbare Benutzung).
Maßgeblich für die Bestimmung des Gegenstands des Patents und dessen Schutzumfang sind die Patentansprüche. Die Beschreibung und Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
Achtung: die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht in den privaten Bereich. Außerdem ausgenommen von dessen Schutzwirkungen sind Handlungen zu Versuchszwecken (Forschungsprivileg) und Vorbenutzungsrechte.

Verfahren
Stellt ein Patentinhaber eine Patentverletzung fest und will sein Patent gegen den Verletzer durchsetzen, ist dies grundsätzlich durch Klage vor einem zuständigen Landgericht möglich. Regelmäßig geht der Klage jedoch eine Berechtigungsanfrage und/oder Abmahnung voraus.
Der Verletzer kann unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse sowie auf Auskunft über deren Herkunft und Vertriebswege.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Patents und helfen Ihnen, wenn Ihnen von anderen mit Patenten gedroht wird. Sollte im Wege der Klage der Gang zum Landgericht notwendig werden, schalten wir erfahrene, auf Patentstreitsachen spezialisierte Rechtsanwaltskollegen ein.

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