Patentprüfungsverfahren

Innerhalb von sieben Jahren nach Einreichung der Anmeldung muss ein Antrag auf Prüfung der Patentanmeldung gestellt und damit das Prüfungsverfahren eingeleitet werden. In dessen Rahmen wird geprüft, ob die Patentanmeldung die oben genannten Patentierungsvoraussetzungen erfüllt und ein Patent erteilt werden kann.

Wird die Prüfung der Patentanmeldung beantragt, recherchiert das Patentamt innerhalb von ca. neun Monaten den Stand der Technik, oft ältere Patentschriften, aber auch alle anderen schriftlichen und mündlichen Offenbarungen, und erarbeitet einen ersten Prüfbescheid, der dem Anmelder übermittelt wird.
In diesem Prüfbescheid wird dem Anmelder mitgeteilt, ob das Patentamt der Auffassung ist, dass ein Patent erteilt werden kann oder nicht. Der Anmelder erhält Gelegenheit, sich zu der Auffassung des Patentamtes zu äußern; er kann seinerseits durch Diskussion des Standes der Technik oder durch Änderungen an der Beschreibung und der Patentansprüche möglichen Bedenken des Patentamtes begegnen. Können alle Bedenken ausgeräumt werden, wird das Patent erteilt und die Patentschrift veröffentlicht. Bleibt das Patentamt der Überzeugung, dass eine oder mehrere der oben genannten Patentierungsvoraussetzungen nicht vorliegen, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Bis zur Patenterteilung vergehen in der Regel 1,5 bis 3 Jahre; komplizierte und langwierige Prüfungsverfahren können sich jedoch auch sehr viel länger hinziehen.

Was wir für Sie tun können: Wir kommentieren Ihnen die Prüfbescheide des Patentamtes, besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen, beantworten die Bescheide und sorgen dafür, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, damit Sie ein Patent mit optimalem Schutzumfang erhalten.

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