Patentanmeldung

Eine Patentanmeldung umfasst in der Regel
  • die Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche, die in knapper Form das beanspruchen, was unter Schutz gestellt werden soll und
  • Zeichnungen, die der Illustration von Ausführungsbeispielen dienen sollen.
Diese Unterlagen werden, zusammen mit einem Antrag auf Patenterteilung, dem Patentamt übermittelt. Der Tag des Eingangs der Patentanmeldung ist der "Anmeldetag". Neben vielerlei formalen Erfordernissen (siehe auch die Seiten des DPMA), die bei der Anmeldung zu beachten sind, verlangt das Patentamt eine Anmeldegebühr.

Wichtig: 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Anmeldung veröffentlicht. Ihre Erfindung ist jetzt nicht mehr "geheim". Bereits mit Veröffentlichung der Anmeldung entsteht jedoch im Gegenzug ein Anspruch auf angemessene Entschädigung bei Nutzung der Erfindung durch einen Dritten. Rechte aus einem Patent (insbesondere
Verbietungsrechte) können jedoch erst mit Veröffentlichung der Patenterteilung geltend gemacht werden.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie individuell für den optimalen Schutz Ihrer Erfindung. Gern sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen behilflich. Wir formulieren für Sie die Beschreibung und die Patentansprüche, fertigen gegebenenfalls Zeichnungen an und übernehmen die Einreichung aller Unterlagen beim Patentamt.

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