Eintragungsverfahren

Die Anmeldung der Marke erfolgt zusammen mit einem Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen für die die Marke benutzt werden soll.

Im Markenrecht werden absolute und relative Schutzhindernisse unterschieden. Im Eintragungsverfahren wird die Markenanmeldung neben einer Formalprüfung nur einer Prüfung auf absolute Schutzhindernisse (siehe unter
Schutzvoraussetzungen) unterzogen. Eine Prüfung auf ältere kollidierende Rechte findet nicht statt.

Auf Antrag wird die Prüfung beschleunigt durchgeführt. Die beschleunigte Prüfung führt in aller Regel zu einer Eintragung innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist. Dies ist wichtig, wenn auf Basis der nationalen Eintragung ein internationaler Schutz gewünscht wird: Sofern der Antrag auf internationale Registrierung innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist gestellt wurde, kann für die internationale Registrierung der Anmeldetag der früheren nationalen Anmeldung als Zeitrang in Anspruch genommen werden. Das heißt, die internationale Registrierung wird so behandelt, als wäre sie zum Datum der nationalen Anmeldung getätigt.

Beanstandet das Patentamt die Markenanmeldung aufgrund absoluter Schutzhindernisse, erhält der Anmelder Gelegenheit zur Stellungnahme. Er kann durch Diskussion der entscheidungsrelevanten Tatsachen versuchen, die Bedenken des Prüfers zu zerstreuen oder er kann sein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beschränken. Können bestehende Hindernisse ausgeräumt werden, wird die Marke eingetragen. Andernfalls wird die Markenanmeldung zurückgewiesen.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie individuell für den optimalen Schutz Ihrer Kennzeichen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Ihre Marke eingetragen werden soll. Wir überprüfen, ob der Eintragung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Außerdem recherchieren wir ältere kollidierende Rechte, die Ihrer Marke als relative Schutzhindernisse entgegenstehen könnten. Wir übernehmen die Einreichung aller Unterlagen beim Patentamt und begleiten das Eintragungsverfahren. Natürlich sorgen wir auch für den kosteneffizienten internationalen Schutz Ihrer Marke.

zurück weiter

Marke, Schutzvoraussetzungen
Eintragungsverfahren
Widerspruchsverfahren
Markenschutz im Ausland
Markenverletzung