Markenschutz im Ausland

Ein Markenschutz im Ausland kann zum einen über einzelne nationale Markenanmeldungen realisiert werden. Auf diese Weise ist es in nahezu jedem Land der Welt möglich, Markenschutz zu erlangen.

Zum anderen besteht die Möglichkeit eine
europäische Gemeinschaftsmarke (CTM, community trade mark) anzumelden und einzutragen. Das Eintragungsverfahren ist ähnlich dem bei einer deutschen Markenanmeldung. Der Erwerb dieses Schutzrechts ist nur mit Wirkung für das gesamte Gebiet der EU möglich und erfolgt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien. Wichtig: Der Markenschutz bleibt bei der Gemeinschaftsmarke auch nach Eintragung einheitlich. Wird die Marke in einem Land gelöscht, verfällt sie für alle Länder.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
internationalen Registrierung nach dem Madrider System (sogenannte IR-Marke). Als Basis dient eine nationale Marke bzw. Markenanmeldung. Die internationale Registrierung bleibt für fünf Jahre von der nationalen Basismarke oder -anmeldung abhängig. Wird die Basismarke innerhalb dieses Zeitraumes gelöscht, entfällt auch der Schutz au der internationalen Registrierung.

Was wir für Sie tun können: Gemeinsam mit Ihnen suchen und finden wir Möglichkeiten, Ihre Marke international effektiv und kostenbewusst zu schützen und übernehmen die notwendige Korrespondenz mit den entsprechenden Ämtern. Sofern notwendig, schalten wir im Markenrecht versierte internationale Kollegen ein.

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