Eintragungsverfahren

Die Anmeldung muss unter anderem einen Antrag auf Eintragung sowie eine Wiedergabe des Musters enthalten.

Mehrere Muster der gleichen Kategorie (z.B. eine Kollektion Stoffmuster) können in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden.

Das Amt führt eine Formalprüfung der Anmeldung daraufhin durch, ob alle erforderlichen Angaben vorliegen. Weiterhin wird geprüft, ob der Anmeldegegenstand ein Muster im Sinne des Geschmacksmustergesetzes darstellt.

Sind alle Erfordernisse erfüllt, trägt das Amt das Muster in das Register ein. In der Regel vergehen 3-5 Monate bis zu Eintragung. Nachdem die Eintragung erfolgt ist, wird diese, zusammen mit einer Wiedergabe des Geschmacksmusters, durch das Amt bekannt gemacht.

Auf Antrag kann die Wiedergabe des Musters um 30 Monate nach dem Anmeldetag aufgeschoben werden. In diesem Fall wird zunächst nur die Eintragung bekannt gemacht.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie individuell für den optimalen Schutz Ihrer Gestaltungen. Dazu gehört auch die Abwägung, ob in speziellen Fällen die Eintragung Ihres Designs als dreidimensionale Marke sinnvoll sein könnte. Gern sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung der Anmeldeunterlagen behilflich. Wenn Sie es wünschen, sorgen wir für eine aussagekräftige Präsentation Ihrer Gestaltungen. Die fertigen Unterlagen reichen wir dann beim Patentamt für Sie ein, beantworten eventuelle Amtsbescheide und sorgen dafür, daß alle Möglichkeiten genutzt werden, damit Ihr Design umgehend eingetragen wird.

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