Geschmacksmusterschutz im Ausland

Ein Geschmacksmusterschutz kann grundsätzlich in nahezu allen Ländern der Welt erlangt werden.

Insbesondere besteht die Möglichkeit, mit Wirkung für die gesamte EU ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden.

Außerdem ist es möglich, im Rahmen einer internationalen Anmeldung nach dem Haager Musterabkommen einen Geschmacksmusterschutz für eine Vielzahl von Ländern zu erlangen.

Was wir für Sie tun können: Gemeinsam mit Ihnen suchen und finden wir Möglichkeiten, Ihr Design international effektiv und kostenbewusst zu schützen und übernehmen die notwendige Korrespondenz mit den entsprechenden Ämtern. Sofern notwendig, schalten wir im Designrecht versierte internationale Kollegen ein.

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