Gebrauchsmusterverletzung

Jedem Dritten ist es verboten, den Gegenstand des Gebrauchsmusters in wort-sinngemäßer oder äquivalenter Weise ohne Genehmigung durch den Gebrauchs-musterinhaber zu benutzen. Eine verbotene Benutzungshandlung ist zum Beispiel die Herstellung des geschützten Gegenstandes. Dessen gewerblicher Gebrauch, dessen Anbieten und Veräußern sowie dessen Einfuhr und Besitz zu den genannten Zwecken sind ebenfalls verboten.

Wichtig: Ein nach den Maßstäben des Gesetzes nicht schutzfähiges Gebrauchsmuster begründet durch seine Eintragung keines der vorgesehenen Verbietungsrechte. Wird die Schutzunfähigkeit des Gebrauchsmusters festgestellt und wurden bereits Rechte aus diesem hergeleitet, entfällt "nachträglich" deren Rechtsgrundlage. Eine Abmahnung aus einem nicht schutzfähigen Gebrauchsmuster löst in aller Regel eine Schadensersatzpflicht des Gebrauchsmusterinhabers aus! Wenn das Gebrauchsmuster gegen Verletzer durchgesetzt werden soll, ist es somit wichtig, vorab dessen Rechtsbeständigkeit zu klären. Eine gründliche Recherche, am besten schon vor der Anmeldung des Gebrauchsmusters, ist deshalb ratsam.

Was wir für Sie tun können: Wir beraten Sie bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihres Gebrauchsmusters. Wir recherchieren den einschlägigen Stand der Technik und fertigen für Sie Gutachten zur Rechtsbeständigkeit Ihres Gebrauchsmusters. Wir helfen Ihnen auch, wenn Ihnen von anderen mit Gebrauchsmustern gedroht wird. Sollte im Wege der Klage der Gang zum Landgericht notwendig werden, schalten wir erfahrene, auf Schutzrechtsstreitsachen spezialisierte Rechtsanwaltskollegen ein.

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Das Gebrauchmuster - oft eine strategische Option
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